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Fakten zur Weiterbildung

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass sich nur diejenigen, die eine bestimmte postgraduale Ausbildung durchlaufen haben, Psychologische Psychotherapeuten nennen dürfen. Um die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ führen zu dürfen, muss sowohl ein psychologisches Master- bzw. Diplomstudium mit Inhalten der Klinischen Psychologie als auch eine postgraduale Ausbildung, die mit der staatlichen Approbationsprüfung endet, absolviert worden sein. Die Approbation kann nur in einem wissenschaftlich anerkannten therapeutischen Verfahren erworben werden. Eine spezielle Form der Psychologischen Psychotherapie stellt zudem die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche dar.

Ende 2019 wurde im Bundestag einer Gesetzesreform für die Psychotherapieausbildung zugestimmt. Da detaillierte Angaben zum genauen Inhalt, Aufbau, Zeitpunkt etc. noch in Bearbeitung und ohne Gewähr sind, wollen wir an dieser Stelle auf die Websites des Bundesministerium für Gesundheit und der deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) verweisen, um die Aktualität der Informationen zur Entwicklungen rund um die Gesetzesreform zu gewährleisten.

Ein Psychologe, der gern Psychotherapeut werden möchte, entscheidet sich also in der Regel für eines der drei zurzeit anerkannten Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder analytische Psychotherapie. Diese Verfahren sind auch kassenrechtlich anerkannt. Das bedeutet, dass ein in einem dieser Verfahren approbierter Psychotherapeut prinzipiell als Teil des Gesundheitssystems Heilbehandlungen durchführen darf, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Inhalte der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Die postgraduale Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten beinhaltet insgesamt mindestens 4200 Stunden. Sie beinhaltet eine theoretische Ausbildung in Form von Unterrichtseinheiten (600 Stunden), eine praktische Ausbildung in Form von Krankenbehandlungen (mind. 600 Stunden) unter Supervision (mind. 150 Stunden), eine praktische Tätigkeit, die z. B. in Kliniken und psychotherapeutischen Praxen abgeleistet wird (insgesamt 1800 Stunden), und eine Selbsterfahrung, die zur Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns befähigen soll (120 Stunden). Das Psychotherapeutengesetz regelt Inhalte und Aufbau der Ausbildung.

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind im Psychotherapeutengesetz recht detailliert festgelegt. Vorgesehen sind 200 Stunden Theorieunterricht zur Vermittlung von Grundkenntnissen und 400 Stunden für eine vertiefte Ausbildung. Im Rahmen der Grundkenntnisse werden folgende Themenbereiche vermittelt:

  • Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der Psychotherapie
  • Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen
  • Allgemeine und spezielle Krankheitslehren der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
  • Psychosomatische Krankheitslehre und Psychiatrische Krankheitslehre
  • Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung
  • Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen
  • Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
  • Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
  • Prävention und Rehabilitation
  • Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten
  • Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
  • Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
  • Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen
  • Geschichte der Psychotherapie

Die vertiefte Ausbildung umfasst folgende Themenbereiche:

  • Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung
  • Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung
  • Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung
  • Krisenintervention
  • Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie
  • Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten-Beziehung im Psychotherapieprozess
  • Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen
  • Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen

In der praktischen Ausbildung behandeln Psychotherapeuten in Ausbildung im ambulanten Setting Patienten, um die theoretisch erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und praktische Kompetenzen in der Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen zu erwerben. Hierbei werden sie in der Supervision durch ausgebildete Supervisoren unterstützt.

Die praktische Tätigkeit wird in der Regel zu zwei Dritteln in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und zu einem Drittel in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung (z.B. einer psychotherapeutischen Praxis oder einer Beratungsstelle) absolviert. Die Psychotherapeuten in Ausbildung sollen praktische Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung unterschiedlicher Patienten auch im stationären Setting sammeln und in dieser Zeit an der Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt sein.

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