Reform des Psychologiestudiums
Ende 2019 wurde im Bundestag einer Reform der Ausbildung zum Psychotherapeuten zugestimmt. Dieser Reformvorschlag sieht auch Veränderungen der Bachelor- und Masterstudiengänge vor. Ziel ist es, den Studierenden des neuen Bachelorstudiengangs durch einen stärkeren Fokus auf klinische Module einen polyvalenten Abschluss zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Bachelorabsolvierende nach dem neuen Modell die Möglichkeit haben werden, zwischen einem Masterstudium mit Schwerpunkt „Psychotherapie“ und einem der klassischen Masterstudiengänge mit entsprechendem Profil (beispielsweise Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, aber auch ein die gesamte Breite abdeckender Psychologie-Master) wählen zu können. Die Besonderheit des neuen Systems ist, dass Studierende des neu entwickelten Masterstudiengangs „Psychotherapie“ diesen Masterstudiengang direkt mit einer Approbation abschließen. Anders als bisher können sie dann direkt nach Abschluss des Studiums als approbierte Kräfte beschäftigt werden und begleitend zu ihrer beruflichen Tätigkeit - ähnlich wie in der Medizin - die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeut / zur Fachtherapeutin absolvieren.
Detaillierte Angaben zum genauen Inhalt, Aufbau, Zeitpunkt etc. der reformierten Studiengänge finden sich auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).